Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 26.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2826
BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84 (https://dejure.org/1985,2826)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84 (https://dejure.org/1985,2826)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1985 - AnwSt (R) 19/84 (https://dejure.org/1985,2826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für den Erlass eines partiellen Berufsverbots bei einem Rechtanwalt - Einschränkung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Strafrechts aufgrund einer Verurteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 118 Abs. 3 Satz 2
    Prüfung im Strafverfahren getroffener tatsächlicher Feststellungen durch das Ehrengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2038 (Ls.)
  • MDR 1985, 865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    Die Angriffe des Rechtsanwalts gegen die Feststellungen des Ehrengerichtshofs verkennen, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder dessen Beweisaufnahme ganz oder teilweise zu wiederholen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20) [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78].
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    Ob der Tatrichter den ihm vorliegenden Sachverhalt auch anders hätte würdigen können, ist deshalb vom Senat nicht zu erörtern (BGHSt 26, 56, 62) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74].
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    Der Ehrengerichtshof hat bedacht, daß der Schuldgehalt der Tat im ehrengerichtlichen Verfahren nicht die gleiche überragende Bedeutung wie im Strafrecht hat (BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64], sondern daß wesentlicher Zweck dieses Verfahrens die Reinhaltung des Anwaltsstandes ist.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    Die Angriffe des Rechtsanwalts gegen die Feststellungen des Ehrengerichtshofs verkennen, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder dessen Beweisaufnahme ganz oder teilweise zu wiederholen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20) [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78].
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO ist hier aber gegenüber dem zur Tatzeit geltenden Recht das mildere Gesetz und darum anzuwenden (BGHSt 28, 333, 336 f) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78].
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 288/82

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84
    Hätte der Tatrichter insbesondere die Nachprüfung des Strafurteils nicht in der geschehenen Weise beschränken dürfen, so hätte er das sachliche Recht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 1982 - 4 StR 288/82).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84

    Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen

    Wie der Senat durch Urteil vom heutigen Tage in der Sache AnwSt (R) 19/84 entschieden hat, muß die Lösung von der Bindung gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 BRAO nicht die Wiederholung der Beweisaufnahme des Strafgerichts bedeuten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3474
OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2038
  • ZIP 1985, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie

    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an unbeteiligte Dritte ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zwar grundsätzlich statthaft (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; Celle NJW 1992, 252 ; Karlsruhe NStZ 1994, 50 ).

    Ist dieses hingegen wie vorliegend der Fall, so würde eine gerichtliche Nachprüfung unzulässigerweise eine ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragene Aufgabe tangieren (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung

    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87

    Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen

    Lediglich ergänzend sei ausgeführt, daß insoweit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Auffassung vertreten wird, daß die Akteneinsicht jedenfalls an nichtbeteiligte Dritte im Verhältnis zum Betroffenen eine Maßnahme nach § 23 EGGVG darstellt (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038, NJW 1986, 3093).
  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden

    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht